2017 widmete sich der D21 Kunstraum in einer Reihe von Ausstellungen und Veranstaltungen Praktiken und Formen von Recht. In vier Ausstellungen wurde der Kunstraum zum Labor und Testfeld, um das künstlerische Potenzial im Umgang mit – und unser Verhältnis zu – aktuellen Rechts- und Gesetzesdiskursen zu verhandeln und die globale Verschiebung sozialer Übereinkünfte und Rechte sichtbar zu machen. In Form einer künstlerisch-kuratorischen Überarbeitung eines „Schönfelders“ (Sammelband deutscher Gesetze) werden die Themen, Diskurse und künstlerische Beiträge des Jahresprogramms aufgegriffen, versammelt und kommentiert.
Der künstlerisch kommentierte „Schönfelder“ nimmt die – schon in ihrer Form als “Blattsammlung” angelegte, erweiter- und veränderbare – Gesetzessammlung zum Ausgangspunkt um assoziative, anekdotische und gesellschaftspolitisch relevante Verknüpfungen zur aktuellen Rechtslage herzustellen. Die Form des „Kommentar“ greift die juristische Praxis der Auslegung und Interpretation von Gesetzestexten auf und überträgt sie auf eine künstlerische Praxis: Im Sinne einer nachgestellten, ergänzenden, interpretierenden und erweiternden Bearbeitung wird der Gesetzestext um literarische, grafische und fotografische Elemente erweitert, die als zusätzliche Kommentare in den Schönfelder eingelegt und eingefügt werden.
Der künstlerisch kommentierte „Schönfelder“ ist als offener und kontinuierlicher Prozess angelegt: Im Ausstellungsraum und darüber hinaus werden Interessierte mit verschiedenen Hintergründen eingeladen, sich mit der Genese und Struktur von Gesetzestexten zu beschäftigen und visuelle und textuelle Kommentare in die Blattsammlung einzufügen. Auftakt und Grundlage des künstlerischen Kommentars bilden assoziatives Bildmaterial zu Auslegungen und Auswirkungen spezifischer Rechtsparagrafen, eine Auswahl an Ausstellungsansichten künstlerischer Arbeiten der D21-Jahresausstellungen, Manifestationen von Rechtsdiskursen und literarische (Para)texte.